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Hausordnung

Hausordnung der Grundschule Beiersdorf 

Präambel                                                                                                                                                                                                              Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände, um ein reibungsloses Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und sinnstiftendes Schulleben zu ermöglichen und Unfällen vorzubeugen. Das Hausrecht hat die Schulleiterin bzw. haben die von ihr beauftragten Personen.

Zeitenregelung

Termine mit der Schulleitung, dem Sekretariat und den Lehrkräften sind vorher telefonisch zu vereinbaren. Der Unterricht beginnt um 8.05 Uhr. Das Sekretariat ist montags und mittwochs von 7.45 - 12.45 Uhr besetzt. Ein Anrufbeantworter ist nutzbar.

 

1. Stunde:     8.05 -    8.50 Uhr

2. Stunde:     9.05. -   9.50 Uhr

3. Stunde:   10.10 -  10.55 Uhr

4. Stunde:   11.00 -  11.45 Uhr

5. Stunde:   12.00 -  12.45 Uhr

6. Stunde:   12.50 -  13.45 Uhr

 

Diese Unterrichtszeiten wurden am 25.01.24 final nach einer halbjährigen Testphase beschlossen.

 

Verhalten vor Unterrichtsbeginn

Alle Schüler erscheinen rechtzeitig vor Beginn der ersten Stunde. Das Schulgelände öffnet um 7.50 Uhr. 

Um die Selbstständigkeit zu fördern und aus sicherheitsrelevanten Gründen kommen alle Kinder ohne Begleitung der Eltern ins Schulhaus. Eine Ausnahme besteht für unsere Schulanfänger in den ersten beiden Schulwochen. 

 

Verhalten nach Unterrichtsschluss

Nach Beendigung des Unterrichts verlassen alle Schüler umgehend das Schulgebäude bzw. gehen in den Hort.

 

Allgemeine Grundsätze für unsere Schützlinge

Allen Anweisungen der Lehrer sind Folge zu leisten!

       Sei freundlich und grüße.

       Nimm auf andere Kinder Rücksicht und tue niemandem weh.

       Achte alle und sei hilfsbereit.

       Bleibe fair und regele Streit mit Worten. Suche Hilfe bei den Streitschlichtern der Klasse 4.

       Halte dich an die vereinbarten individuellen Klassenregeln.

       Hänge deine Sachen in der Garderobe ordentlich an den Haken.

       Mit dem Vorklingeln befindest du dich an deinem Platz und hast ausgepackt.

       Halte in den Zimmern und an deinem Platz Ordnung. Entsorge Müll in den bereitstehenden Papierkorb.

       Achte auf Sauberkeit in den Toiletten.

       Behandle alle geliehenen Bücher und Arbeitsmaterialien sorgsam.

       Informiere einen Lehrer, wenn du einen Schaden bemerkst.

       Frühstücke am Platz.

       Stelle dich zum Sportunterricht im Lichthof in Zweierreihe an.

       Zum Fachunterricht (Werken, Religion, Ethik, Musik, Computer…) wirst du vom Lehrer im Klassenzimmer abgeholt.

       Verhalte dich im Schulgebäude, in den Pausen und im Unterricht leise und rücksichtsvoll.

       Renne und drängle im Schulhaus nicht.

       Die Hofpause beginnt erst, wenn der Aufsicht führende Lehrer an der Hintertür steht.

       Benutze die Kletteranlage nur unter Aufsicht.

       Räume alle benutzten Spielgeräte wieder auf.

 

Schulweg / Nutzung von Fahrrädern

Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für den Schulwerg obliegt den Sorgeberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes. Seitens der Schule besteht dafür keine Aufsichtspflicht. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen diese im Fahrradständer auf dem Schulhof ab. Für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Rades sind die Sorgeberechtigten verantwortlich.

Fahrräder nebst Zubehörteilen sind nicht durch den Schulträger versichert. Auf dem Schulgelände wird das Rad geschoben.

 

Notfälle/Feueralarm

In jedem Alarmfall verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude und finden sich auf dem Sammelplatz (Schulhof) ein. Näheres regelt die Alarm- und Brandschutzordnung.

 

Allgemeine Grundsätze:

  • Bei Krankheit das Kind bitte bis 8.00h telefonisch abmelden (AB ist geschaltet).

  • Ist das Kind an einer nach Infektionsschutz meldepflichtigen Infektionskrankheit, akutem Durchfall oder Erbrechen erkrankt, welche dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden muss, ist unverzüglich das Schulpersonal in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt für Lausbefall und Krätze,

  • Freistellungen sind eine Woche vorher schriftlich zu beantragen.

  • Das Fotografieren und die Anfertigung von Ton- und Filmaufnahmen sowie jegliche Art der Datenverarbeitung sind nur im Rahmen der geltenden Vorschriften des Datenschutzes erlaubt und bedürfen der Abstimmung mit der Schulleitung.

  • Bitte auf aktuell stimmige Adressdaten sowie Telefonnummern achten.

  • Eine Fahrraderlaubnis ist im Sekretariat erhältlich.

  • Im Schulhaus besteht für Schüler Hausschuhpflicht.

  • Während der gesamten Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Lehrers zu verlassen.

 

Sicherheit

Auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauch -und Alkoholverbot. Feuerwerkskörper, Waffen (wie Messer) oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Mutwillige oder grob fahrlässige Sachbeschädigungen werden den Eltern mitgeteilt und ggf. in Rechnung gestellt. Es besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte mit sich zu führen.

 

Gäste

Auch Eltern, Großeltern oder andere Verwandte unserer Schüler sind Gäste unserer Schule und herzlich willkommen. Sie werden wie andere Besucher auch gebeten, sich nach vorheriger Terminabsprache im Sekretariat anzumelden. Ein unangemeldeter Aufenthalt im Gebäude/auf dem Außengelände ist nicht gestattet.

 

Diese Hausordnung wird durch Klassenregeln und spezielle Fachraumregeln ergänzt.

 

Bei Verstoß gegen die Hausordnung behalten wir uns folgende Schritte vor:

  • erzieherisches Gespräch mit dem Schüler

  • Mitteilung an die Eltern

  • Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (§39 SächsSchulG)

 

 

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Kenntnisnahme der Hausordnung der Grundschule Beiersdorf vom 13.10.2021

Name des Kindes:                                                                                                        

Klasse:                                                                                     

Unterschrift der Eltern: